Ordnungen der DLRG-Jugend
Wir in der DLRG-Jugend bestimmen zusammen Regeln, wie wir Zusammenarbeiten wollen. Die wichtigsten Regeln und Ziele sind in unseren Ordnungen festgelegt. Es gibt verschiedene Ordnungen:
- Ordnung der DLRG-Jugend, Bundesebene, siehe: dlrg-jugend.de/service/downloads
- Landesjugendordnung, siehe: hessen.dlrg-jugend.de/downloads
- Kreisverbandsjugendordnung, anzeigen
- Ggf. noch Ordnungen der DLRG-Jugend-Gruppen vor Ort
Die DLRG ist förderal aufgebaut wie eine Pyramide. Unten stehen die vielen Jugendgruppen in den Ortsgruppen, dann kommen die Bezirke und Kreisverbände, darüber die Landesverbände und ganz oben an der Spitze steht die DLRG-Jugend, Bundesebene. Die Ordnungen der unteren Ebenen müssen immer mit der Ordnungen der übergeordneten Ebenen im Einklang stehen. Das heißt zum Beispiel, dass die Ordnung einer Jugendgruppe vor Ort nicht in wesentlichen Punkten denen der Kreisjugend widersprechen darf. Wenn eine Ebene keine Ordnung hat, gilt automatisch die Ordnung der nächsthöheren Ebene.
Ordnung der DLRG-Jugend KV Offenbach-Land
Die DLRG-Jugend Kreisverband Offenbach-Land hat sich eine eigene Ordnung gegeben. Diese ist vom Kreisjugendtag am 27.5.2016 in Seligenstadt beschlossen worden. Der Kreisverbandstag hat sie auf der Kreisverbandstagung zu Kenntnis genommen und bestätigt.
Jugendtage und Mitgliederversammlungen der Jugendgruppen vor Ort
Die Kreisjugend unterstützt die Jugendgruppen vor Ort bei ihrer Arbeit, z.B. wenn es noch keine Strukturen gibt, beraten wir gerne.
Solange keine eigene Ordnung/Jugendordnung vor Ort existiert, gilt für alle Gruppen die Kreisjugendordnung sinngemäß. Nicht jede Jugendgruppe muss eine Ordnung beschließen. Es ist völlig okay, einfach die Kreisjugendordnung zu nutzen.
Der Kreisjugendvorstand bittet alle Jugendgruppen und nachgeordnete Gliederungen darum:
- Ladet uns bitte zu euren Jugendtagen und Mitgliederversammlungen ein.
- Gerne unterstützen wir bei der Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Protokollierung.
- Sendet uns zeitnah das Protokoll des Jugendtags/der Mitgliederversammlung zu.
Genauso, wie wir an euren Jugendtagen/Mitgliederversammlungen teilnehmen, nimmt ein Vertreter der Landesjugend am Kreisjugendtag teil. Auch senden wir unser Protokoll an die Landesjugend.